Gruppe Jugendlicher

Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!

Vorrangiges Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Kinder- und Jugendarmut zu verringern. An welchen Stellen der aktuelle Gesetzentwurf noch nachgebessert werden muss, um dieses Ziel zu erreichen, zeigen wir in einem Policy Brief. 

Ansprechpartnerinnen

Foto Antje Funcke
Antje Funcke
Senior Expert Familie und Bildung
Foto Sarah Menne
Sarah Menne
Senior Project Manager
Foto Anette Stein
Anette Stein
Director

Inhalt

Im Herbst des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht. Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist es, die seit Jahren bestehende Kinder- und Jugendarmut zu verringern. Denn in Deutschland sind 3 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und weitere 1,5 Millionen junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren armutsgefährdet.

Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, Leistungen für junge Menschen zusammenzufassen und Familien zu entlasten. Insbesondere werden Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, endlich aus diesem System des „Förderns und Forderns“ herausgelöst und haben wie alle anderen Kinder auch Anspruch auf eine einheitliche Leistung: die Kindergrundsicherung. Doch um Kinder- und Jugendarmut wirksam zu vermeiden, muss nachgebessert werden. In unserem neuen Policy Brief zeigen wir, wo und wie jetzt die Weichen für die junge Generation richtig gestellt werden sollten.

Neuberechnung der Existenzsicherung
Im Gesetz sollte perspektivisch eine echte Neubestimmung der existenzsichernden Leistungen für Kinder und Jugendliche angelegt werden, die auf ihren Bedarfen fußt. Dabei müssen sie selbst beteiligt und befragt werden.

»Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Expert:innen ihres eigenen Lebens. Sie können sehr gut darüber Auskunft geben, was sie brauchen – das zeigt die Forschung. Sie haben ein Recht darauf, dass die Politik ihnen zuhört und ihre Bedarfe berücksichtigt.« Anette Stein – Director Bildung und Next Generation Bertelsmann Stiftung
 

Bildung und Teilhabe
Der Bildungs- und Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat hat keine empirische Basis, ist realitätsfremd und nachweislich zu gering. Die dafür vorgesehene Nachweispflicht sollte entfallen, um bürokratischen Aufwand und Verwaltungskosten zu verringern.

Kinder in alleinerziehenden und getrennt lebenden Familien ausreichend unterstützen
Kinder in alleinerziehenden Familien sind besonders häufig von Armut betroffen. Und das, obwohl drei Viertel der alleinerziehenden Mütter erwerbstätig sind, dabei sogar häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Die Kindergrundsicherung muss diese Gruppe besonders im Blick haben, wenn sie wirklich Armut vermeiden will. Daher sind die strengeren Anrechnungsregeln von höherem Unterhalt, die Anknüpfung des Unterhaltsvorschusses an die Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils und auch die Übertragung der temporären Bedarfsgemeinschaft auf die Kindergrundsicherung zurückzunehmen.

»Alleinerziehende brauchen keine Erwerbsanreize und die Ungleichbehandlung von Kindern beim Unterhaltsvorschuss nach dem Alter und dem Erwerbsumfang der alleinerziehenden Elternteile ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.« Prof.in Dr. Anne Lenze – Hochschule Darmstadt, Professorin für Sozialrecht

»Die gestaffelten Anrechnungssätze bei höherem Unterhalt werden in der Realität meist gar nicht erreicht, für einige Alleinerziehende bedeuten sie jedoch eine Schlechterstellung, die durch die Kindergrundsicherung ja eigentlich vermieden werden soll. Die Sinnhaftigkeit dieser komplizierten Regelung erschließt sich nicht.«  Dr. Holger Stichnoth – ZEW Mannheim, Senior Researcher und stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs Soziale Sicherung und Verteilung 
 

Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz mit einbeziehen
Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf gutes, gesundes Aufwachsen und soziale Teilhabe. Daher müssen auch Kinder und Jugendliche, die bislang unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, Anspruch auf Kindergrundsicherung haben.

»Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, auch wenn sie noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Die UN-Kinderrechtskonvention ist hier sehr klar. Kinder im Asylbewerberleistungsbezug nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht in die Kindergrundsicherung einzubeziehen, untergräbt alle Integrationsbemühungen und beraubt sie wichtiger Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten.«  Prof.in Dr. Sabine Andresen – Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung
 

Familienservicestellen als Anlaufstellen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien
Im Gesetz sollte an Familienservicestellen festgehalten werden. Perspektivisch sollten sie nicht nur die Kindergrundsicherung verwalten, sondern zu niedrigschwelligen Anlaufstellen ausgebaut werden, in denen Familien Hilfen aus einer Hand erhalten. Die Jobcenter sind dafür nicht der richtige Ort. Ihr Kernanliegen ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem sind die Jobcenter für viele Menschen mit Stigmatisierungsängsten verbunden. Die Kindergrundsicherung darf daher nicht bei den Jobcentern angesiedelt werden. Auch wenn es zunächst einen Verwaltungsumbau und zusätzliche Kosten erfordert, ist dieser Weg richtig, damit die Kindergrundsicherung wirklich bei allen Kindern ankommt.