Kinder malen mit Farbe ein Bild auf dem Fenster

Die Rolle der Kommunen

Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule in Kraft. Dieser wird sukzessive ausgebaut, damit zum Ende des Jahrzehnts alle Kinder in Grundschulen die Möglichkeit haben, ganztägig gefördert zu werden.   

 

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Christina Wieda
Senior Project Manager

Inhalt

Als Schulträger und Träger der Jugendhilfe stehen viele Kommunen bundesweit vor der Herausforderung, den Anspruch auf ganztägige Betreuung umzusetzen. Damit kommen bauliche Aufgaben auf sie zu sowie personelle und rechtliche Fragen. Denn auch, wenn es sich um ein Angebot im Zusammenhang mit der Schule handelt, ist der rechtliche Anspruch in § 24 SGB VIII, Kinder und Jugendhilfe, geregelt. Damit stehen die Kommunen in der Letztverantwortung, den Rechtsanspruch zu erfüllen. 

Der bisherige Ausbaustand zur ganztägigen Förderung und Betreuung ist an oder um die Grundschule herum in den Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Manche Bundesländer im Osten der Republik sowie die Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben bereits einen Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder. In Bayern und Baden-Württemberg hingegen bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Anspruch ab 2026 Folge leisten zu können. 

In unseren Projekten arbeiten wir daran, Transparenz zum Stand des Ganztags an Grundschulen in den einzelnen Bundesländern zu schaffen. Wir möchten den Blick für Steuerungsmöglichkeiten auf Landesebene öffnen, um einen gleichwertigen Ganztag zu befördern, der soziale Lagen in den Kommunen berücksichtigt. 

Rechtsanspruch gestalten: Welche Steuerungsmöglichkeiten haben die Bundesländer für einen gelingenden Ganztag in der Grundschule?

In Zusammenarbeit mit dem ZEFIR der Ruhr-Universität Bochum werden die aktuell gültigen Regelungen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten in den 16 Bundesländern untersucht. Ziel ist, das Steuerungspotenzial auf Landesebene herauszuarbeiten, das genutzt werden könnte, um den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Qualität an offenen oder gebundenen Ganztags-Grundschulen zu folgen. 

Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Wie verteilen die Länder die Bundesmittel? 

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztag verlangt von den Kommunen große Anstrengungen, um den Ausbau des Platzangebots so voranzutreiben, dass der Anspruch eines jeden Kindes ab dem Schuljahr 2026/2027 erfüllt werden kann. Vor dem Hintergrund hat der Bund das mit 750 Mio. € ausgestattete Beschleunigungsprogramm auf den Weg gebracht. Die Mittel sollten über die Bundesländer von den Kommunen im Haushaltsjahr 2021 verausgabt werden. Trotz einer Verlängerung der Förderphase bis Ende 2022 wurden insgesamt nur 72 Prozent der Mittel abgerufen.  

Die Untersuchung von Prof. Dr. René Geißler von der Technischen Hochschule Wildau geht der Frage nach, wie die Länder diese Gelder auf die Kommunen verteilten. Zuwendungsberechtigte, Fördersatz, Maßnahmen, Antragsverfahren oder Voraussetzungen regelt jedes Land eigenständig. Dabei stand besonders die Frage im Fokus, ob die Länder ihre Möglichkeiten genutzt haben, Kommunen mit angespannter Haushaltslage und sozialen Herausforderungen zu unterstützen. Dazu wurden die Förderrichtlinien von 12 Bundesländern analysiert.  

Kommunale Bedarfsplanung und Finanzierungsarten für den Ganztagsausbau: Welche Herausforderungen stellen sich Kreis, Gemeinden und freien Trägern?

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) kann der Rechtsanspruch für Grundschulkinder über Kindertageseinrichtungen, aber auch über gebundene oder offene Ganztagsangebote an den Grundschulen erfüllt werden. Diese Möglichkeiten stellen Anforderungen an unterschiedliche kommunale Ebenen, die miteinander kooperieren müssen. Am Beispiel eines Kreises in Brandenburg werden die Verantwortlichkeiten für Infrastruktur und Betrieb sowie die Bedarfsplanung und die Finanzbeziehungen zwischen Land, Kreis, Gemeinden, freien Trägern und auch den Elternbeiträgen exemplarisch nachgezeichnet. Die Erhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit der TH Wildau. Das Ergebnis soll zum Verständnis für die Wirkung institutioneller Entscheidungen auf Landesebene beitragen.

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Expert:innen Beirat

Studiendesign und Ergebnisse werden regelmäßig von Wissenschaftler:innen reflektiert.

Zum Beirat gehören:

  • Prof. Dr. Jörg Bogumil, Fakultät für Sozialwissenschaft, Lehrstuhl für öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik an der Ruhr-Universität Bochum
  • Anna-Margarete Davis, Leitung Programme in der Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
  • Ulrike Gebelein, Diplom-Erziehungswissenschaftlerin, Referentin für Kinderpolitik, Familienförderung, Evangelische Familienerholung in der Diakonie Deutschland
  • Prof. Dr. René Geißler, Lehrstuhl für öffentliche Verwaltung an der Technischen Hochschule Wildau
  • Prof. Dr. Marcel Helbig, Arbeitsbereichsleiter "Strukturen und Systeme" am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBI) in Bamberg
  • Andreas Jung, Fachbereichsleitung Jugend im Landesjugendamt des Landschaftsverbands Rheinland
  • Maria-Theresia Münch, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein im Arbeitsfeld Kindheit, Jugend, Familie und Soziale Berufe
  • Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Leiterin der Forschungsabteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg- Essen