Die demografische Zusammensetzung der Spitzengremien von Unternehmen hat in den letzten zehn Jahren ein zunehmendes wissenschaftliches und öffentliches Interesse erfahren. Hauptsächlich bezieht sich die Diskussion um Diversity in den Spitzengremien –wie auch in diesem Beitrag– auf die Dimension Geschlecht. Herkunft wird weniger oft thematisiert, und Alter, Behinderung, Religion und sexuelle Orientierung spielen bisher kaum eine Rolle. In mehreren europäischen Ländern wurde Regulierung zu Diversity in den Leitungsorganen eingeführt – teilweise in Form von gesetzlichen Quoten, und teilweise als Ziele in Corporate Governance Kodizes. In Deutschland wurde im Jahr 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die sogenannte Frauenquote, eingeführt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält seit 2009 Empfehlungen, dass der Aufsichtsrat bei seiner eigenen Zusammensetzung als auch bei der des Vorstands auf Diversity achten soll.
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