Der neue Tarifvertrag sieht ab dem kommenden Jahr die leistungsorientierte Vergütung von einem Prozent des Endgehaltes bei den Beschäftigten vor. Zudem soll die Umsetzung kostenneutral, also ohne zusätzliche Belastungen der ohnehin hoch verschuldeten Haushalte durchgeführt werden. Bei einer in Vollzeit beschäftigten Erzieherin in einer Kindertagesstätte würde diese Leistungsvariable mit rund 300 € brutto im Jahr zu Buche schlagen.
Der internationale Vergleich der Bertelsmann Stiftung zeigt jedoch, dass ein Leistungsbestandteil von lediglich einem Prozent des bestehenden Gehalts kaum ausreicht, um positive Motivationsanreize für die Mitarbeiter zu schaffen. Das Beispiel Großbritannien zeige, dass mindestens fünf Prozent der Vergütung leistungsorientiert bemessen sein sollten, um dieses Ziel zu erreichen. In Ungarn würden sogar bis zu 20 Prozent des Gehalts als Leistungszulage gezahlt. Selbst die in Deutschland mittelfristig angestrebte Obergrenze von vier Prozent würde weit hinter dem europäischen Standard zurückbleiben.
Die Studie zeigt auch, dass die Reform einer leistungsgerechten Vergütung in keinem der untersuchten Länder kostenneutral umgesetzt werden konnte. Für teilweise steigende Löhne und Gehälter sowie flankierende Schulungsmaßnahmen würden zusätzliche finanzielle Ressourcen benötigt.
Ohnehin könne eine leistungsorientierte Vergütung allein die Motivation der Mitarbeiter nur bedingt steigern. Notwendig sei ein umfassender Ansatz, der neben monetären vor allem immaterielle Anreize beinhalte. Dazu gehörten eine attraktive Arbeitskultur, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten.
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