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KomMaileon

Kein Kind zurücklassen! -
Eine Sonderausgabe des Newsletters

 

Kein Kind zurücklassen!

Kommunale Präventionsketten ausbauen für starke Kinder, Jugendliche und Familien

Der Ausbau und die strukturelle Absicherung präventiver Infrastruktur in Kommunen sind wichtige Voraussetzungen, um allen Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Damit diese Aufgabe auch in Pandemiezeiten nicht aus dem Blick gerät, haben wir ausgewählte Ergebnisse unserer Arbeit für Sie zusammengestellt – darunter Studienergebnisse, Blog-Beiträge und Praxisangebote.

 

Blog

#Stopptkinderarmut

Die UN- Kinderrechtskonvention schützt die Beziehung von Kindern zu ihren Eltern. Gleichzeitig verdeutlicht sie aber auch, dass der Staat eine Infrastruktur bereitstellen muss, die dafür sorgt, dass Kinder ihrer Rechte, wie bspw. das Recht auf Bildung oder gesundes Aufwachsen, auch wahrnehmen können. Dazu bedarf es einer guten sozialen Infrastruktur, für die in Deutschland die Kommunen sorgen.

#Stopptkinderarmut - befähigt die Kommunen!

#Stopptkinderarmut – finanziert die Kommunen!

 

Studie

Die gesellschaftliche Konstruktion auffälliger Kindheiten

Die Studie von Jörg Kohlscheen will klären, wie es zu dem wohlbekannten Präventionsparadoxon kommt, d.h. warum gerade Kinder in Risikolagen und solche mit Auffälligkeiten seltener als andere mit präventiven Maßnahmen erreicht werden.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Dazu erschienen ist auch:
Normale Kinder – auffällige Kinder: Alles eine Frage der Befindlichkeiten?
Ein Kommentar von Christina Wieda
 

 
 

Rechtsgutachen

Rahmensetzung der Länder bei Hilfen zur Erziehung

Die vorliegende Expertise widmet sich der Frage nach den rechtlichen Rahmensetzungen der Bundesländer bei Hilfen zur Erziehung. Ziel des Gutachtens von Dr. Thomas Meysen, Prof. em. Dr. Johannes Münder und Lydia Schönecker ist es, die zentralen rechtlichen Elemente, die für den Untersuchungsbereich von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und ein erstes Schlaglicht auf die unterschiedliche Praxis der Bundesländer zu werfen. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Dazu erschienen ist auch:
Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung: Welche Rolle spielen eigentlich die Bundesländer? Ein Kommentar von Dr. Regina von Görtz

 

Info-Film

Strategiekarten Hilfen zur Erziehung

Die Strategiekarten Hilfen zur Erziehung helfen Kommunen, Kindern und Familien die richtige Unterstützung zukommen zu lassen. Der Bedarf wird mit Hilfe der Strategiekarten im Jugendamt diskutiert. Auf dieser Basis werden anschließend kommunalen Entscheidern Vorschläge für gute Strategien vorgestellt.
Klicken Sie für mehr Infos auf den Info-Film „Hilfen zur Erziehung besser steuern“ (YouTube, 2:56 min).

Klicken Sie hier, um mehr zum Projekt zu erfahren.

 

Praxisangebot

Mit kleinräumigen Daten zielgerichtet handeln

Mittlerweile arbeiten rund 40 Kommunen im KECK-Netzwerk zusammen. Sie bauen - mit Unterstützung des KECK-Atlas - eine kleinräumige Datengrundlage auf. Diese kann zum Erstellen von Gremienvorlagen und Berichten, zur Identifizierung von Problemgebieten, zum Begründen von Verwaltungshandeln, als Informationsquelle für die Quartiersentwicklung usw. genutzt werden.

Klicken Sie hier, um mehr zum Projekt zu erfahren.

 

Blog

Kinderschutz in Zeiten von Corona

Ein Kommentar von Heinz Hilgers
Für den Kinderschutzbund und seine Gliederungen waren besonders die ersten Wochen des sogenannten Lockdowns eine große Herausforderung. Vielfach bestand Unsicherheit darüber, welche Angebote weitergeführt werden dürfen, Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz für die Fachkräfte war kaum oder gar nicht verfügbar. Viele hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den Risikogruppen oder müssen angesichts geschlossener Schulen und Kindergärten eigene Kinder betreuen.

Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren. 

 

 

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Wir freuen uns über Ihre Fragen, Anregungen und Tipps:

 

Dr. Kirsten Witte

Director

Zentrum für Nachhaltige Kommunen

 

Bertelsmann Stiftung

Carl-Bertelsmann-Str. 256

33311 Gütersloh

Tel: +49 5241-8181030

Fax: +49 5241-81681363

E-Mail: kommaileon@bertelsmann-stiftung.de

 

Die Bertelsmann Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechtes im Sinne von

Abschnitt 1 des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Gütersloh.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold.

Stifter: Reinhard Mohn

Vorsitzender des Kuratoriums: Prof. Dr. Werner J. Bauer

Vorstand: Dr. Ralph Heck (Vorsitzender), Dr. Brigitte Mohn, Prof. Dr. Daniela Schwarzer