Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet geschätzte 15.000 Unternehmen in Deutschland vermehrt über ihre immateriellen Ressourcen zu berichten. In ihrem Lagebericht müssen sie künftig erläutern, inwiefern ihr Geschäftsmodell grundlegend von immateriellen Ressourcen abhängt und inwieweit diese eine Wertschöpfungsquelle darstellen. Zu den immateriellen Ressourcen zählen zum Beispiel das Know-how der Mitarbeiter:innen oder die Qualität der Kunden- und Lieferbeziehungen. Sie weisen eine große Schnittmenge mit nachhaltigen Aspekten der Unternehmensführung auf. Weil die Europäische Union die Berichtsvorgaben allgemein hält, stehen die betroffenen Organisationen vor der Herausforderung, diese allgemeinen Vorgaben mit konkreten Inhalten zu füllen.
Wir haben gemeinsam mit dem Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) eine wissenschaftliche Einschätzung zu den Fragen erarbeiten lassen, wie notwendig die neue Berichtspflicht zu immateriellen Ressourcen ist und welche Möglichkeiten es gibt, diese umzusetzen. Das daraus entstandene Whitepaper soll als Ausgangspunkt für eine Diskussion fungieren, wie die Vorgaben anzuwenden sind. "Beispielsweise ist der Bereich Humankapital bislang bilanziell nahezu nicht erfasst, dabei ist er ein wesentlicher Werttreiber für Unternehmen", sagt unser Experte für Nachhaltige und Soziale Marktwirtschaft Jakob Kunzlmann.