Gleichzeitig gibt es zum Teil sehr gute Daten über Arztpraxen. Das Problem besteht darin, dass diese Stamm- und Abrechnungsdaten derzeit für die Qualitätsberichterstattung nicht zur Verfügung stehen. In einem Rechtsgutachten haben wir prüfen lassen, wie die Nutzung dieser Daten rechtlich geregelt ist und was man ändern müsste, um die für das Public Reporting relevanten Informationen zugänglich zu machen. Unsere Quintessenz: Bei entsprechendem politischem Willen wäre eine strukturierte Qualitätsberichterstattung auch im ambulanten Bereich ohne zusätzlichen Aufwand jederzeit möglich. Basis dafür wären das Bundesarztregister und gegebenenfalls Daten aus dem Abrechnungsgeschehen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Ergebnisse des Gutachtens haben wir in auch einem SPOTLIGHT GESUNDHEIT zusammengefasst.