Patienten in Deutschland sind überwiegend zufrieden mit ihrem Zahnarzt. Dennoch sehen sie deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Praxen und sind teils unzufrieden mit der Aufklärung über Kosten und der Kommunikation der Zahnmediziner. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von über 10.000 Zahnarztbewertungen im Arzt-Vergleichsportal "Weisse Liste" und den darauf basierenden Portalen von AOK, BARMER GEK, Techniker Krankenkasse und Bertelsmann BKK hervor. Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt von der Bertelsmann Stiftung und den Dachverbänden der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen.
Patienten bei Zahnärzten noch nicht auf Augenhöhe
Die Analyse von über 10.000 Online-Bewertungen, die auf dem Arztbewertungsportal Weisse Liste abgegeben wurden, zeigt: Die Zufriedenheit der Patienten mit der zahnärztlichen Versorgung ist sehr hoch. Ein Versorgungsengpass ist nicht zu erkennen. Befürchtungen, auf Arztbewertungsplattformen äußerten sich überwiegend unzufriedene Patienten, sind unbegründet.
Die Analyse zeigt: Rund vier von fünf Patienten würden ihren Zahnarzt "bestimmt" weiterempfehlen und sehen keinen Grund für einen Zahnarztwechsel. Hingegen empfinden nur 62 Prozent der Patienten die Aufklärung über Kosten als komplett verständlich, 63 Prozent sehen die Kostenpläne immer als verlässlich an. Hinzu kommt: Fast jeder zehnte Patient nimmt eindeutig einen Verkaufsdruck wahr, fühlt sich also zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen gedrängt. "Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Zahnärzte frühzeitig und verlässlich über anfallende Kosten informieren. Leider ist das nicht immer der Fall. Mit unserem AOK-Arztnavigator schaffen wir mehr Transparenz bei diesem wichtigen Thema", sagt Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. BARMER GEK Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Straub verweist auf einen weiteren Aspekt. "Deutschlands Zahnärzte liefern sehr gute Arbeit. Umso mehr sollte ihnen daran gelegen sein, diese gut und verständlich zu erklären. Da lässt sich einiges verbessern, wenn heute nur sechs von zehn Patienten ihren Zahnarzt komplett verstehen."
Ein wichtiges Anliegen ist für die Projektpartner eine Ausweitung der Anzahl der Bewertungen. Bis heute wurden fast 300.000 Bewertungen zu Haus-, Fach- und Zahnärzten abgegeben. Da die Ergebnisse erst ab fünf Bewertungen pro Arzt veröffentlicht werden, sind insbesondere zu Zahnärzten noch nicht flächendeckend Ergebnisse verfügbar. Deshalb sind die Versicherten der beteiligten Krankenkassen weiter zur Bewertung aufgerufen.
Lediglich etwas mehr als die Hälfte (58 Prozent) aller Patienten attestiert ihrem Zahnarzt voll und ganz, dass er jeden Behandlungsschritt erklärt und damit mögliche Ängste reduziert. Dass es Verbesserungsbedarf in Sachen Kommunikation gibt, zeigt auch ein besonderer Aspekt: Weniger als die Hälfte aller Beratungsgespräche (42 Prozent) wird sitzend geführt und damit in einer Weise, die nach heutigem Erkenntnisstand maßgeblich zu einer gleichberechtigten Kommunikation beiträgt. Häufig liegen die Patienten bereits im Behandlungsstuhl. "Das erschwert die gemeinsame Entscheidungsfindung auf Augenhöhe etwa bei Behandlungsoptionen", sagt Studienautorin Stefanie Hennig von der Bertelsmann Stiftung. Neben dem Engagement des Zahnarztes für den Erhalt der Zähne sei Kommunikation der wichtigste Aspekt für die Weiterempfehlung durch Patienten und deren Vertrauen. Deswegen sei es so wichtig, dass Zahnärzte hierauf größeres Augenmerk legten.
Mit dem unabhängigen und kostenfreien Online-Arztvergleich wollen die Initiatoren Patienten bei der Arztsuche helfen. Das Portal ist seit Ende Mai komplett überarbeitet und seitdem auch auf mobilen Endgeräten optimal nutzbar. Die Arztbewertungen beruhen auf einem wissenschaftlich entwickelten Fragebogen. Versicherte der beteiligten Krankenkassen können sich mit ihrer Versichertenkarte anmelden und anonym bewerten. Die Registrierung mit der Versichertennummer bietet Schutz vor Manipulationen, bezahlte Platzierungen in den Ergebnislisten wie in anderen Portalen sind nicht möglich. Die Ergebnisse beruhen nicht auf einer Zufallsstichprobe und erheben daher keinen Anspruch auf Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung.