"Es ist wichtig, dass das dienstrechtliche Verhältnis flexibel gehandhabt werden kann. Professoren müssen keine Beamten sein", sagte Müller-Böling. Das Hochschulfreiheitsgesetz solle weitere wesentliche Kompetenzen und Pflichten in die direkte Verantwortung der Hochschulen legen. Als Beispiele werden vom CHE die Regelung des Hochschulzugangs und die Qualitätssicherung genannt. Die Stellungnahme umfasst insgesamt zehn Punkte, die für die Entwicklung der Hochschulen wesentlich sind. "Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich zu handeln. Sie müssen dabei auch unterschiedliche Wege gehen können, zum Beispiel bei Berufungen", unterstrich Müller-Böling.
Die Hochschulen würden nur so den Anforderungen an exzellente Lehre und Forschung und dem zu erwartenden mittelfristigen Anstieg der Studierendenzahlen gerecht werden können. So müsse der Umfang, in dem Professoren lehren müssen, in die Verantwortung der Hochschulen gelegt werden. Es sei darüber hinaus sinnvoll, den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, eigene Stellenkategorien zu schaffen, um Aufgaben flexibler als bisher erfüllen zu können. Die Anzahl der aufzunehmenden Studierenden sollte zwischen Land und Hochschule im Rahmen von Zielvereinbarungen ausgehandelt werden.
Die Stellungnahme des CHE wurde dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt. Das Papier steht im Internet zur Verfügung unter www.che.de.
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