Pressemitteilung, , Berlin: Kein Ansturm aus Osteuropa zu erwarten

Zuwanderung durch EU-Freizügigkeit ab 1. Mai wird überschätzt

Der Sachverständigenrat  rechnet nach dem 1. Mai nicht mit einer Massenzuwanderung aus osteuropäischen Beitrittsländern. "Viele, die abwandern wollten, haben das mit anderem Ziel längst getan", erklärte der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus J. Bade. Insbesondere der Anteil hochqualifizierter Zuwanderer werde gering bleiben, da für diesen Personenkreis bereits seit dem 1. Januar 2009 eine Ausnahmeregelung bestand. Für Akademiker aus den acht Beitrittsländern entfällt seit Januar 2009 die individuelle Vorrangprüfung.
 
Der SVR weist auf die künftig abnehmende Bedeutung Osteuropas als Herkunftsgebiet von hochqualifizierten Zuwanderern hin. Dies sei aufgrund des wirtschaftlichen Aufholprozesses und der demographischen Entwicklung dort absehbar. "Deutschland braucht aber mehr qualifizierte Zuwanderung", sagte Bade. Der SVR bekräftigt daher seine Forderung nach einer "mutigen Reform" der Zuwanderungssteuerung auf der Grundlage der Vorschläge in seinem neuen Jahresgutachten vom April 2011.

Im Blick auf die volle Dienstleistungsfreiheit, die es Firmen aus den acht osteuropäischen Beitrittsländern ermöglicht, ihre Beschäftigten für Auftragsarbeiten nach Deutschland zu entsenden, betont der SVR die Bedeutung von Mindestlöhnen in bestimmten Branchen. "Das ist ein wichtiger Schutz vor Dumping-Löhnen bzw. ausländischen Selbstausbeutern", sagte Bade.

Bisher kamen bis zu 300.000 Personen jährlich als Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer nach Deutschland, um zeitlich befristet z. B. in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe zu arbeiten. Sie hatten oft höhere Qualifikationen, die aber zuhause weniger einbrachten als die deutschen Akkordlöhne für Spargelstecher oder Gurkenpflücker. Sie stammten mehrheitlich aus Polen und könnten ab 1. Mai in andere Beschäftigungsverhältnisse wechseln. Aufmerksam zu beobachten sei daher, so der SVR, "ob der Bedarf an temporären Arbeitskräften im Rahmen der bestehenden bilateralen Abkommen, z. B. mit Rumänien und Bulgarien, trotzdem weiterhin gedeckt werden kann".