Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht mit Beginn des neuen Jahres in die Zuständigkeit des Bundes über. Ab Januar 2021 setzt das von der Bertelsmann Stiftung mitbegründete Gremium unter der leicht abgewandelten Bezeichnung als Sachverständigenrat für Integration und Migration seine Arbeit fort. Damit einher geht der vollständige Übergang in die institutionelle Förderung des Bundes. Die offizielle Übertragung an das Bundesinnenministerium erfolgte heute im Rahmen eines digitalen Pressetermins. 2008 hatten acht private Stiftungen, darunter die unsere Stiftung, den Sachverständigenrat ins Leben gerufen.
Die Initiative entstand 2008 aus der Überzeugung heraus, dass es einer unabhängigen Institution der wissenschaftlichen Politikberatung für die Zukunftsthemen Integration und Migration bedarf. Die Mitglieder des Sachverständigenrats sind auf Zeit berufen und gehören verschiedenen Universitäten an, vorwiegend aus Deutschland, zum Teil aber auch im Ausland. Gemeinsam erarbeiten sie Gutachten und Positionspapiere, die sowohl der Politik und Fachöffentlichkeit als auch der Allgemeinheit als Orientierungspunkte dienen. Die bekanntesten Publikationen sind das Jahresgutachten und das SVR-Integrationsbarometer. Auch in der Zuständigkeit des Bundes soll der SVR als unabhängiges, interdisziplinäres Gremium agieren, das Politik wissenschaftlich berät und den öffentlichen Diskurs bereichert.
Jörg Dräger, Vorstand der Stiftung, ist stellvertretender Vorsitzender des SVR-Kuratoriums und nahm in dieser Rolle auch am heutigen Pressegespräch teil. Im Interview erläutert er die Arbeit des Sachverständigenrats für Integration und Migration sowie die Übertragung an den Bund.