Rettungsfahrzeug fährt aus Rettungsstation

Smartphonebasierte Ersthelfer-Apps – Ein Schlüssel zur modernen Notfallversorgung

Die ADAC Stiftung, die Bertelsmann Stiftung und die Björn Steiger Stiftung haben gemeinsam mit Expertinnen und Experten und ergänzt durch ein juristisches Gutachten Lösungsvorschläge für den Einsatz von smartphonebasierten Ersthelfersystemen erarbeitet.

Ansprechpartner

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Dr. Jan Böcken
Senior Project Manager
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Dr. Christian Schilcher
Project Manager

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Menschen, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, brauchen sofort Hilfe – und zwar noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Derzeit ist die interventionsfreie Zeit aber noch zu lang. Smartphonebasierte Ersthelfersysteme haben das Potenzial, die aktuelle Situation deutlich zu verbessern. Es ist möglich und finanziell leistbar.

Flächendeckende Alarmierung durch interoperable Systeme

Die bundesweite Einführung von untereinander vernetzten Systemen ist essenziell, um First Responder überall in Deutschland bei Herz-Kreislauf-Stillständen hinzuziehen zu können. Technische Standards und eine gesicherte Finanzierung sind nötig und möglich, um die Zusammenarbeit der Systeme sicherzustellen und ihren Erfolg zu gewährleisten.

Geschulte Laien als Ersthelfer

Es ist zu empfehlen, geschulte Laien als Ersthelfer einzusetzen, da sie durch einfache Reanimationsschulungen qualifiziert sind, lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassagen und den Einsatz von Defibrillatoren durchzuführen. Zudem vergrößert der Einsatz von Laien den Pool an Helfern erheblich, was das System effektiver macht.

Rechtliche Fragen

Ein von den Stiftungen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten arbeitet heraus:

  • Grundsätzlich könnte der Bund technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen und damit die Grundlagen für die nötige Interoperationalität legen.
     
  • Die Finanzierung der Ersthelfersysteme könnte schon im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden, was ein wichtiger Schritt hin zum flächendeckenden Einsatz der Apps wäre.
     
  • Die bestehenden rechtlichen Regelungen decken den Einsatz von Freiwilligen hinsichtlich Haftungsfragen und sozialrechtlicher Absicherung ausreichend ab.

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