Die Brexit-Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien sind in vollem Gange. Ein Streitpunkt ist die Personenfreizügigkeit der EU-Bürger. Um die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen dieses Grundpfeilers der europäischen Integration auszuloten, haben wir Federico Fabbrini, Professor für Europarecht an der Dublin City University, interviewt.
Die Entscheidung Großbritanniens für den Austritt aus der EU bedeutet eine Zäsur für die europäische Integration. Beachtlich sind auch die rechtlichen Herausforder-ungen, die der Brexit mit sich bringt. Das Recht der Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger der EU rückt erneut in den Vordergrund. Angesichts der laufenden Brexit-Verhandlungen gibt dieses flashlight europe einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Personenfreizügigkeit, eine der Haupterrungenschaften des europäischen Einigungsprojekts.
Was bedeutet der Begriff der Bewegungsfreiheit? Wer profitiert davon? Welche rechtlichen und praktischen Einschränkungen gibt es, um diese sogenannte Freizügigkeit über EU-Grenzen hinweg zu begrenzen? Und was sind Szenarien für die Mobilität der EU-Bürger nach dem Brexit?
Unsere Fragen beantwortet Federico Fabbrini, Professor für Europarecht an der School of Law & Government der Dublin City University (DCU), und Direktor des DCU Brexit Instituts.
Das Interview in deutscher Sprache ist in der Spalte rechts zu finden; in englischer Sprache finden Sie es in voller Länge hier.
Die Publikation ist Teil des Forschungsprojekts "Repair and Prepare: Strengthen the euro" des Jacques Delors Instituts – Berlin und der Bertelsmann Stiftung. Alle Veröffentlichungen des gemeinsamen Projekts finden Sie hier: www.strengthentheeuro.eu