G08A1837.jpg Transparenzgesetz 2015 ST-ZD
Sell / © Staatskanzlei RLP

Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz: Positive Zwischenbilanz des Beteiligungsverfahrens

Daten offen legen und Verwaltungsvorgänge transparent machen – das will das Land Rheinland-Pfalz mit einem Transparenzgesetz und einer Transparenzplattform im Internet. Auch der Gesetzgebungsprozess dazu sollte transparent und offen für Bürgerinnen und Bürger ablaufen. Deshalb hat die Landesregierung in den vergangenen Monaten ein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt, das von der Bertelsmann Stiftung wissenschaftlich begleitet und bewertet wurde.


Auf der Abschlussveranstaltung zur aktiven Beteiligungsphase zogen die Teilnehmer letzte Woche in Mainz eine Zwischenbilanz. Erstes Ergebnis des Prozesses: "Das Beteiligungsverfahren ist gelungen und die rheinland-pfälzische Landesregierung hat Maßstäbe für die Beteiligung von Bürgern an formalen Gesetzgebungsverfahren gesetzt", so unsere Kollegin Anna Renkamp.

Über eine Internetplattform, bei der Auftaktveranstaltung, bei der Bürgerwerkstatt und bei zwei Themenworkshops sowie beim Kommunal- und Verwaltungsworkshop konnten nicht nur Vertreter von Verbänden und Interessengruppen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger Anmerkungen und Vorschläge zum Gesetz und zu Inhalten und Ausgestaltung der Transparenzplattform machen. "Die Landesregierung wird sich mit den Ergebnissen aus dem Beteiligungsverfahren ebenso wie mit den Ergebnissen der Verbändeanhörung intensiv auseinandersetzen", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auf der Beteiligungsplattform www.transparenzgesetz.rlp.de wird transparent gemacht, welche Anregungen die Landesregierung in welcher Form in den Gesetzentwurf übernommen hat und welche Anregungen aus welchen Gründen nicht aufgegriffen werden konnten. Danach soll der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet werden.

Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung führte die Universität Mainz unter anderem eine Umfrage unter 750 Rheinland-Pfälzer Bürgerinnen und Bürgern durch und befragte 285 Teilnehmende der Workshops und der Bürgerwerkstatt. "Unsere Evaluation zeigt, dass die Beteiligungsangebote gut angenommen und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchweg positiv bewertet wurden. Alle Beiträge zeichnen sich durch hohe Qualität aus. Die hohe Qualität konnte erzielt werden, weil in den Workshops intensive Diskussionen stattfanden und sich die Teilnehmer gemeinsam auf konkrete Vorschläge verständigten. Es kommt jetzt darauf an, dass die Landesregierung nachvollziehbar darlegt und begründet, welche Vorschläge sie übernimmt und welche nicht. Und wir sind dann sehr gespannt, wie der Landtag, der letztendlich das Gesetz beschließt, mit den Bürgeranregungen umgeht", so Anna Renkamp. 

Das Gesetz ist am 11. November 2015 vom Landtag beschlossen worden. Im ersten Halbjahr 2016 wird die Bertelsmann Stiftung eine abschließende Bewertung dieses neuen, partizipativen Gesetzgebungsverfahrens vorlegen.

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