Der Jakob Muth-Preis für inklusive Schule ist 2009 ins Leben gerufen worden. Projektträger waren die/der jeweilige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Deutsche UNESCO Kommission und die Bertelsmann Stiftung. Zwischen 2009 und 2019 sind 28 Einzelschulen, 5 Verbünde und ein inklusives Schüler*innenprojekt für außerordentliche Leistungen im Bereich schulischer Inklusion mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet worden.
1.1 Idee
Die besten Ideen kommen einem erfahrungsgemäß, wenn man etwas ganz anderes macht. In diesem Fall: der Gedanke, wie man gute inklusive Schule bekanntmachen kann, beim Kartoffelschälen. Prof. Jutta Schöler, oft als „Mutter des Jakob Muth-Preises“ bezeichnet, hatte bei diesem Kartoffelschälen sogar zwei Gedanken. Man könnte schlechte Beispiele nennen („Zitronen“) oder eben gute. Daraus schrieb sie zwei Tischvorlagen, mit denen sie an die damalige Bundesbehindertenbeauftragte, Karin Evers-Meyer, zuging. Der Zeitpunkt war günstig; das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechts-konvention stand kurz bevor. Evers-Meyer war von der Idee überzeugt, mit gutem Beispiel im wahrsten Sinne des Wortes Schule zu machen und suchte Partner für ein solches Projekt.
1.2 Projektträger und Projektleitung
Die Beauftragte fand ihre Projektpartner in der Deutschen UNESCO Kommission (DUK) und in der Bertelsmann Stiftung. Die Stiftung - insbesondere Ulrich Kober, Director im Bildungsbereich - erklärte sich bereit, den Preis auch zu finanzieren. Aus dem einen Versuchsballon wurden dann insgesamt 9 Ausschreibungen zwischen 2009 und 2019. Der Jakob Muth-Preis ist dabei einer der Preise, die auch politischen Wechsel gut überstanden haben: Nach Karin Evers-Meyer haben die Beauftragten Hubert Hüppe, Verena Bentele und zuletzt Jürgen Dusel den Preis nicht nur als politischer Kopf begleitet, sondern, gemeinsam mit der DUK, auch aktiv an seiner Gestaltung mitgewirkt. Die Projektleitung liegt dabei bei der Bertelsmann Stiftung: Die inhaltliche Leitung hatten Petra Rutkowsky, Dr. Nicole Hollenbach(-Biele) und, seit 2012, Dr. Ina Döttinger.
1.3 Der Name
Ein Preis braucht einen Namen – und Schöler schlug vor, ihn nach Jakob Muth (1927-1993) zu benennen. Muth war Professor für Pädagogik und davon überzeugt, dass gute Beispiele gemeinsames Leben und Lernen am besten lehren.
Eine biografische Skizze über Jakob Muth finden Sie hier.
Als der Preis 2009 ausgeschrieben wurde, richtete er sich an Einzelschulen. Schon bald wurde aber deutlich, dass schulische Inklusion dann besonders gut gelingt, wenn Schule nicht auf sich alleine gestellt ist. Seit der Ausschreibung 2011 (Preisverleihung 2012) wurde deshalb auch ein Verbundspreis ausgeschrieben.
Über die Jahre sind die Kriterien des Jakob Muth-Preises vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse immer weiter entwickelt worden, mit dem Ziel, Schulen möglichst gut die Gelegenheit zu geben, ihre inklusive Praxis abzubilden und ein Bild ihrer Arbeit lebendig werden zu lassen.
2.1 Entwicklung und Kriterien des Einzelschulpreises
Als der Preis 2009 zum ersten Mal ausgeschrieben wurde unter dem Titel: „Jakob Muth-Preis für inklusive Schule – Gemeinsam lernen mit und ohne Behinderung“, hatten sich die Projektträger auf fünf zentrale Kriterien geeinigt, zu denen Schulen Auskunft geben sollten:
- Inklusion und Leistung
- Qualitätsmanagement mit inklusivem Leitbild
- Inklusive Lehr- und Lernkultur
- Inklusion durch Partizipation
- Inklusion durch Kooperation
Zu jedem Kriterium gab es drei bis sechs Leitfragen. Ebel, Hollenbach und Müncher 2012 beschreiben, wie und auf welche unterschiedliche Weise die Preisträger- und Bewerberschulen von 2009 und 2010 diese Kriterien mit Leben füllen.
2014 gab es zwei signifikante Änderungen: Die Projektträger entschieden sich, auf den Untertitel zu verzichten. Außerdem wurden die Kriterien vollständig überarbeitet. Beide Entscheidungen waren aus den Erfahrungen mit dem Bewerberfeld und der Jury gespeist:
- Aus den Bewerbungen wurde deutlich, dass diejenigen Schulen Inklusion besonders gut voran brachten, die den Blick auf jedes einzelne Kind, seine Stärken und Bedarfe legen und die Gemeinschaft entwickeln. „Mit und ohne Behinderung“ ist dabei einer von mehreren Aspekten; insgesamt geht es den Schulen um das gemeinsame Lernen und Leben von allen Kindern, unabhängig von Hintergrund, Herkunft, Förderbedarfen etc.
- Ebenso ging aus den Bewerbungen hervor, dass den Schulen eine andere, vom Kind gedachte Lernkultur und ein neues Verständnis von Zusammenarbeit, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Kollegiums, besonders wichtig war. Gleichzeitig beschrieben die Schulen einen umfassenden Leistungsbegriff, der weit über kognitive Kompetenzen hinausging.
- Der Jury wurde deutlich, dass manche bisher nicht abgefragten Informationen nötig waren, um die Bewerbungen angemessen beurteilen zu können.
Vor diesem Hintergrund wurde ein neuer Fragebogen entwickelt, der aus zwei Teilen besteht:
- Teil A umfasst die Informationen zur Schule insgesamt. Neben umfangreichen Angaben zur Zusammensetzung der Schüler:innenschaft und der Mitarbeitenden geht es dabei um die strukturelle Beschreibung des Umfelds, die Rolle des Ganztags, Aufnahmemodalitäten (inklusive Schulgeld) und den Umgang mit Abgängen, etc.
- Teil B besteht aus fünf Teilbereichen:
- Schule auf dem Weg zur Inklusion: Wie ist die Schule zu einer inklusiven Schule geworden und wie möchte sie sich weiterentwickeln?
- Inklusives Lernen: Wie sieht der inklusive Schulalltag für die Schüler:innen aus?
- Inklusives Lehren und Arbeiten: Wie sieht der inklusive Schulalltag für Mitarbeiter:innen aus?
- Inklusion und Leistung: Welche Leistungen erbringen die Schüler:innen in unterschiedlichen Bereichen? Dabei wird die Schule explizit nach ihrem Leistungsverständnis im inklusiven Kontext befragt.
- Inklusion und Gesellschaft: Wie wirkt die Schule daran mit, den Inklusionsgedanken in ihr Umfeld zu tragen?
Jeder der Bereiche enthält umfangreiche Fragen, die es Schulen ermöglichen, ihren inklusiven Alltag darzustellen. Die Fragen sind jedes Jahr angepasst worden, um die Besonderheiten der Schulen jeweils möglichst gut abzubilden und aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre zu profitieren.
Dass die Anpassung sinnvoll und zeitgemäß war, lässt sich aus diversen Rückmeldungen schließen: So haben viele Schulen den Jakob Muth-Preis genutzt, um den Fragebogen gemeinsam auszufüllen, um sich über bestimmte Dinge schulweit zu verständigen, sich auszutauschen und manchmal auch, um die Bewerbung zunächst wieder zurückzustellen und stattdessen die Fragen als Anlass für intensive Schulentwicklung zu nutzen. Der vollständige Fragebogen für 2019 findet sich hier.
2.2. Entwicklung und Kriterien des Verbundspreises
2011 (Preisverleihung 2012) wurde zusätzlich zu den Einzelschulen erstmals ein Verbundspreis ausgelobt. Die Anregung zu diesem Preis kam aus der Jury, die darauf hinwies, dass jenseits der Arbeit der Einzelschule systemische Ansätze einen besonderen Blick verdienten.
Schulen sind keine Inseln - sie können dann besonders effektiv arbeiten, wenn sie Teil eines Systems & Netzwerks sind. Schulen können und sollen nicht alle Lösungen für alles haben – sie müssen aber wissen, wo sie schnelle und passgenaue Hilfe bekommen.
Zwischen 2012 und 2017 wurden deshalb insgesamt fünf z.T. sehr verschiedene Verbundskonzepte ausgezeichnet (s. hier), die zeigen, wie inklusive Bildungsregionen entwickelt werden können. Ein Vorreiter der Entwicklung ist Schleswig-Holstein. Dorthin sind drei der fünf Verbundspreise gegangen – sämtlich an „Schulen ohne Schüler:innen": Förderschulen ohne Schüler:innen im eigenen Haus, die mit eigenem Kollegium und intensivster Netzwerkarbeit Schüler:innen an allgemeinen Schulen begleiten. Der erste Verbundspreisträger kam aus Niedersachsen; der letzte war die AG Inklusion an Oldenburger Schulen, die der Treiber für stadtweite, konsistente Schulentwicklung in Oldenburg ist.
Die Erfahrungen insbesondere der Schleswig-Holsteiner Preisträger und die Ableitungen, die daraus für Unterstützungssysteme getroffen werden können, finden sich in dem Band „Inklusion: Damit sie gelingen kann. Die Rolle der Unterstützungssysteme.“
Wie auch der Einzelschulpreis, ist der Verbundspreis stetig weiter entwickelt worden. Das Thema bleibt weiter virulent, es zeigt sich, dass im Bereich inklusiver Bildungsregionen noch viel zu tun ist.
2.3. Der Jakob Muth-Preis, der Deutsche Schulpreis und die Zukunft von inklusiver Schule
Viele Preisträger und auch etliche Bewerberschulen des Jakob Muth-Preises sind gleichzeitig Preisträger des Deutschen Schulpreises – oder waren dort in der Vorauswahl. Unter den 15 Nominierten des Deutschen Schulpreises 2020 waren vier Preisträger- und Bewerberschulen des Jakob Muth-Preises – und zwei davon sind Träger des Deutschen Schulpreises 2020: die Marie-Kahle-Schule Bonn (Jakob Muth-Preis 2019) und als Hauptpreisträger die Otfried-Preußler-Schule in Hannover (nominierte Schule Jakob Muth-Preis 2019). Damit zeigen diese Schulen: Inklusion ist kein Extra – sie ist integraler Bestandteil guter Praxis. Deshalb wird der Jakob Muth-Preis im Deutschen Schulpreis aufgehen, der jährlich von der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung vergeben wird. Dort wird Inklusion besonders im Qualitätsbereich „Umgang mit Vielfalt“ abgebildet. Damit wird deutlich: Eine gute Schule ist eine inklusive Schule für alle Kinder.
Die Erfahrungen des JMP gehen zudem in ein Kooperationsprojekt mit der Deutschen Schulakademie, einer Tochter der Robert Bosch Stiftung, ein. Denn trotz der vielerorts vorbildlichen Inklusion zeigen die Statistiken auch, dass Deutschland insgesamt der Verpflichtung zum inklusiven Lernen noch nicht gerecht wird: Noch immer besuchen 4,2 Prozent der Schulkinder separate Förderschulen; seit 2009 ist diese Zahl im Bundesmittel nur um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Außerdem gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das zeigt: Gute Beispiele allein reichen noch nicht aus, damit alle Kinder in Deutschland vom gemeinsamen Lernen profitieren.
Um ihre Arbeit zur inklusiven Schulentwicklung in Deutschland zu verstärken und größere Wirkung zu erzielen, haben sich deshalb die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche Schulakademie zu einem Kooperationsprojekt zusammengeschlossen. Ziel des Projektes ist es, Schulen über längere Zeit passgenau und praxisnah auf dem Weg zur inklusiven Schule zu begleiten und dabei die Stärken und Erfahrungen beider Partner strategisch zu nutzen. Zur Zielgruppe gehören Schulen, die gerade erst beginnen, sich intensiver mit Inklusion als Motor für gutes Lernen auseinanderzusetzen. In einer Mischung aus innerschulischen Vor-Ort-Terminen und Veranstaltungen gemeinsam mit anderen Schulen entwickeln sie ihren jeweils eigenen Weg zur inklusiven Schule und werden dabei fachlich von Trainer:innen und schulpraktischen Impulsen aus Preisträgerschulen unterstützt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
3.1 Bewerbungsverfahren
Die Schulen bewerben sich ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular. Damit die Fragen konkret beantwortet werden und Cut-and-Paste z.B. aus Schulprogrammen vermieden wird, sind die Zeichen beschränkt.
Einmal angemeldet, können Schulen ihr Formular zwischenspeichern, so dass eine weitere Bearbeitung und auch eine Bearbeitung durch mehrere Personen möglich ist. Der Bewerbungszeitraum umfasst drei bis vier Monate, so dass Schulen viel Zeit haben, sich mit ihrem jeweils individuellen Bewerbungsprozess auseinanderzusetzen. Außer dem ausgefüllten Bewerbungsbogen wird kein weiteres Material benötigt.
Ist der Bewerbungsbogen abgeschickt, werden die Bewerbungen ausgelesen und den Projektträgern zur Verfügung gestellt.
3.2 Auswahlverfahren
Die drei Projektträger, meist unterstützt von Prof. Schöler, sichten die Bewerbungen jeder für sich, ggf. unter Hinzunahme von Expertise im jeweiligen Haus, und beurteilen diese anhand einer umfangreichen Bewertungsmatrix. Die automatisierte Rangfolge, die sich aus dieser Matrix ergibt, bildet die Grundlage für die weiteren Diskussionen – sie ist jedoch in keinem Fall ausschlaggebend.
In einer Vorrunde entscheiden die Projektträger gemeinsam mit weiteren Expert:innen über die Vorauswahl der Schulen. Je nach Bewerberlage waren das in den letzten Jahren 15-20 Schulen pro Bewerbungsjahrgang. Da es sich um einen bundesweiten Preis handelt, spielt bei der Entscheidung auch eine Rolle, die unterschiedlichen Voraussetzungen für Inklusion und die verschiedenen Entwicklungen in den Bundesländern mit abzubilden. Alle Schulen werden informiert, ob sie es in die Vorauswahl geschafft haben; oft schließen sich noch intensive Gespräche mit den Schulen zu der Entscheidung an.
Die Unterlagen der Schulen und Verbünde, die es in die Vorauswahl geschafft haben, werden an die Jury weitergeleitet. Die Jury ist breit besetzt mit Expert:innen aus Wissenschaft, Praxis, Politik, Interessensvertretungen, Betroffenen, Aktivist:innen etc. Allen drei Projektträgern war dabei wichtig, die Besetzung der Jury dynamisch zu halten und die Besetzung immer wieder zu verändern, um ein möglichst lebendiges und diverses Gremium zu haben. In Kürze finden Sie hier auch die Liste der Jurymitglieder von 2009 bis 2019.
Die Schulen werden vom Ergebnis der Vorauswahlsitzung informiert.
Die Mitglieder der Jury haben zwischen sechs und acht Wochen Zeit für die Durchsicht der Unterlagen; auch sie können die Bewertungsmatrix benutzen, müssen es aber nicht. Schulbesuche aller Bewerberschulen können aus ressourcentechnischen Gründen nicht stattfinden – die Schule muss ihre Arbeit im Rahmen der Unterlagen überzeugend vermitteln.
In einer Jurysitzung beraten Jury und Projektträger gemeinsam über die Preisträger; Ziel ist eine Einigung auf die Preisträger. Im Zweifelsfall – sehr selten – haben die Projektträger die Entscheidungshoheit.
Ziel ist neben der Qualität der inklusiven Arbeit immer auch, mit den Preisträgern die Vielfalt von gelingender schulischer Inklusion unter z.T. sehr unterschiedlichen Bedingungen in Bezug auf Schulformen, Einzugsgebiet, Schüler*innenschaft, Konzepten, Ausstattung etc. in Deutschland zu vermitteln.
Die Preisträger werden direkt im Anschluss an die Jurysitzung informiert, die übrigen auf der Short-List erhalten zeitnah eine Urkunde über ihre Teilnahme und die Aufnahme in die Short-List.
3.3 Schulbesuche
Für Projektträger und Preisträgerschulen bricht nach der Entscheidung, die Jury und Projektträger gefällt haben, eine besonders intensive Zeit an: Möglichst bald nach der Entscheidung besuchen die Projektträger die Schule, um sich selber ein Bild von dem zu machen, was sie bisher nur aus der Bewerbung kennen.
Die Schulbesuche haben noch einen anderen Zweck: Weil man Beispiele am besten bildlich vor Augen geführt bekommt, gehört es zum Konzept des Preises, dass jeder der Preisträger in einem Filmportrait dargestellt wird. Während des Schulbesuchs haben die Projektträger deshalb ein besonderes Auge darauf, was den Geist der Schule ausmacht; wie Atmosphäre und Einzigartigkeit gut eingefangen werden können.
Die Filmportraits der Preisträgerschulen finden Sie unter dem jeweiligen Kurzportrait der entsprechenden Schule.
Die Preisverleihung ist für Preis- und Projektträger eine ganz besondere Erfahrung. Im Mittelpunkt stehen die Preisträgerschulen mit ihren Eigenarten. Während die Portraits der Preisträgerschulen, die auch hier auf der Website zu finden sind, den Schulen im Vorfeld zur Kenntnis gegeben werden, ist der Film eine Überraschung – und oft ein absoluter Höhepunkt. Sich selber im Film zu sehen & noch einmal gespiegelt zu bekommen, was die eigene Schule so besonders macht, ist für viele Schulen ein Augenöffner: Manchmal wird ihnen erst durch Bewerbung und Film bewusst, auf wie vielen Ebenen sie herausragende Arbeit leisten.
Ergänzt wird die Präsentation des Films, der alle Laudationes ersetzt, durch Beiträge der Schulen: Hier zeigen Schüler:innen auf unterschiedlichste Weise, wie Inklusion an ihrer Schule gelebt wird und was sie täglich für großartige Leistungen bringen.
Über die Jahre haben sich, als Einzelschulen oder im Verbund, über 700 Schulen für den Jakob Muth-Preis beworben. Der Anteil der Einzelschulbewerbungen war dabei immer deutlich größer als der von Verbundsbewerbungen. Beworben haben sich Schulen aus allen 16 Bundesländern und einer breiten Auswahl an Schulformen. Waren zu Beginn noch die Grundschulen deutlich in der Überzahl, so hat ihr Anteil prozentual über die Jahre abgenommen – von rund 60% auf nur noch 22% im JMP 2019. Gymnasien haben sich 31-mal beworben. In Summe kommen fast 30% aller Einzelschulbewerbungen aus NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland.
Auffällig ist, dass der Anteil an Privatschulen unter den Bewerbungen deutlich höher liegt als der Anteil an Privatschulen in der Schullandschaft – nämlich je nach Bewerbungsjahr zwischen ca. 14 und 34%. Im selben Zeitraum liegt der Anteil an Privatschulen an sich zwischen 9 und 11% der allgemeinbildenden Schulen. Dieses Verhältnis mag Ausdruck dafür sein, dass Inklusion an staatlichen Schulen oft noch keine Selbstverständlichkeit ist und die Freiräume privater Schulen andere Umsetzungsmöglichkeiten bieten.