Projektträger sind die/der jeweils amtierende Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Deutsche UNESCO-Kommision und die Bertelsmann Stiftung.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist.
Der Beauftragte setzt sich besonders für die gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder ein. Seit 2008 ist außerdem die Staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Beauftragten angesiedelt. Nach Artikel 33 der UN-BRK hat die Koordinierungsstelle vor allem die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu unterstützen und Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess einzubinden.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Koordinierungsmechanismus einen Inklusionsbeirat eingerichtet. Der Inklusionsbeirat wird von vier Fachausschüssen zu unterschiedlichen Themengebieten unterstützt. Neben zahlreichen anderen Aufgaben betreut der Inklusionsbeirat auch die Landkarte der inklusiven Beispiele.
Mit der Landkarte der inklusiven Beispiele sollen gute Beispiele für gelungene Inklusion bekannt gemacht und zu ihrer Nachahmung angeregt werden. Darüber hinaus sollen auf diese Weise Interesse am Thema Inklusion geweckt und bestehende Mauern in den Köpfen durchbrochen werden.
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Mittlerorganisation in allen Programmbereichen der UNESCO, der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie bringt Expertise aus Deutschland in die UNESCO ein. Zugleich vermittelt sie die Ziele und Projekte der UNESCO in der deutschen Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit.
Inklusion ist ein zentrales Anliegen der UNESCO. Die UNESCO versteht unter inklusiver Bildung, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.
Bereits die Salamanca-Erklärung der UNESCO von 1994 hält das Ziel fest, Bildungssysteme inklusiv zu gestalten. Ende 2008 haben die Teilnehmer der Weltbildungsministerkonferenz diese Notwendigkeit erneut bestätigt. In der Abschlusserklärung fordern sie die Mitgliedstaaten auf, inklusive Bildung zu verwirklichen. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 gilt das in Artikel 24 beschriebene Recht auf eine gemeinsame Beschulung aller Schüler:innen in einer Regelschule auch in Deutschland.
Gemeinsam mit zahlreichen Partnern und Unterstützern hat die Deutsche UNESCO-Kommission im März 2014 den Gipfel „Inklusion – Die Zukunft der Bildung“ in Bonn ausgerichtet. Ziel war es, eine Bestandsaufnahme der inklusiven Bildung in Deutschland vorzunehmen, einen Erfahrungsaustausch zu initiieren und das Thema Inklusion in der Bildung zu stärken. In der Abschlusserklärung forderten die rund 350 Teilnehmer alle relevanten Akteure auf, gemeinsam systematische Anstrengungen zu unternehmen, um Exklusion im deutschen Bildungswesen zu überwinden und Inklusion als Leitbild für Bildungspolitik und -praxis zu etablieren.
Die Ergebnisse des Gipfels fließen in die Publikation „Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik“ ein, welche die Deutsche UNESCO-Kommission im Herbst 2014 veröffentlichen wird. Die Publikation enthält konkrete Leitfragen und Handlungsoptionen für beteiligte Akteure und möchte diese so bei der Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems in Deutschland unterstützen.
Um Kompetenzen zu verschiedenen Aspekten inklusiver Bildung zu bündeln, hat die Deutsche UNESCO-Kommission den Expertenkreis „Inklusive Bildung“ ins Leben gerufen. Dem Expertenkreis gehören dreißig Akteure der inklusiven Bildung in Deutschland an. Ziel ist es, eine Breitenwirkung für das Konzept zu erzielen und Expertise für den Prozess hin zu einem inklusiven Schulsystem bereitzustellen. So hat der Expertenkreis in den Jahren 2011 und 2012 ausgewählte Bildungsregionen auf ihrem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem beratend unterstützt und die inhaltliche Vorbereitung des Gipfels „Inklusion – Die Zukunft der Bildung“ begleitet.
"Menschen bewegen. Zukunft gestalten. Teilhabe in einer globalisierten Welt":
An diesem Leitgedanken orientiert sich die Bertelsmann Stiftung. Teilhabe bedingt in ihrem Verständnis handlungsfähige Menschen auf der einen und eine Chancen eröffnende, auf Inklusion zielende Gesellschaft auf der anderen Seite. Die Programme der Bertelsmann Stiftung sind deshalb darauf ausgerichtet, Menschen zu fördern, die Gesellschaft zu stärken und dafür die Systeme weiterzuentwickeln.
Die Bertelsmann Stiftung ist gemeinnützig, unabhängig und parteipolitisch neutral. Als operative Stiftung initiiert und gestaltet sie ihre Projekte eigenständig und setzt sie in Kooperation mit Partnern in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft um. Ihre Aktivitäten fokussiert die Bertelsmann Stiftung auf Themen, die entscheidenden Einfluss auf die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft haben. Sie konzentriert sich dabei auf die Bereiche, in denen sie durch Projekterfahrung besonders hohe Kompetenz erworben hat: bessere und chancengerechtere Bildung, eine gerechtere und effiziente Wirtschaftsordnung, ein vorsorgendes Gesundheitswesen, eine lebendige Demokratie mit einer starken Bürgergesellschaft und internationale Verständigung.
Im Bildungsbereich engagiert sich die Bertelsmann Stiftung für:
- den Ausbau und die Qualität frühkindlicher Bildung
- ein faires und leistungsstarkes Schulsystem durch den Ausbau individueller Förderung sowie inklusive Schulen
- bessere Chancen im Ausbildungssystem durch ein effektives Übergangsmanagement
- mehr Transparenz über Ausgangslagen, Prozesse und Erfolge im Bildungswesen und entsprechende auf Teilhabe und Inklusion zielende wirksame Investitionen
- ein ganzheitliches Bildungsverständnis, das neben der Entwicklung kognitiver auch die Entwicklung sozialer, interkultureller und demokratischer Kompetenzen fördert.